AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

von STEVEN OSWALD (Autoglas & Beulendoktor) Hafenstraße 65, 34125 Kassel


  1. Allgemeines

    Mit Unterfertigung dieser Bedingungen anerkennt der Auftraggeber, dass alle Instandsetzungsarbeiten nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt werden.
    Der durch den Vorweiß der Wagenpapiere ausgewiesene Überbringer des Kraftfahrzeuges gilt als Bevollmächtigter des Kfz-Halters.
    Die Entgegennahme und Weitergabe mündlicher, telefonischer und telegrafischer Aufträge geht auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Ermächtigung,
    mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten Probefahrten und Probeläufe durchzuführen und Arbeiten an Spezialwerkstätten als Subauftragnehmer zu vergeben.

  2. Kostenvoranschlag

    Kostenvoranschläge werden nur auf Grund eines besonderen Auftrages ausgearbeitet; weder die diesbezügliche Auftragserteilung noch die Ausarbeitung verpflichten, einen Instandsetzungsauftrag
    abzuschließen.
    Ein Kostenvoranschlag dessen Richtigkeit nicht gewährleistet ist, bzw. ein Instandsetzungsvertrag, dem ein derartiger Kostenvoranschlag zugrunde gelegt wurde, schließt die Berechnung
    unvorhergesehener Kostenerhöhungen und Ausführung zusätzlich notwendiger Arbeiten nicht aus. In diesen Fällen kann der Kostenvorschlag ohne Rückfrage bis zu 15 % überschritten werden,
    sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Kostenvoranschläge erfordern es, dass die Leistungen mit einer Berechnung ihrer mutmaßlichen Kosten nach kaufmännisch –
    technischen Gesichtspunkten detailliert zergliedert, also in Einzelposten nach Arbeit, Material usw. aufgeschlüsselt sind.
    Daher werden Kostenvoranschläge nur schriftlich erstellt.
    Mündliche Auskünfte über voraussichtliche Reparaturkosten sind keine Kostenvoranschläge.
    Pauschalpreiszusagen werden nicht erteilt.

  3. Abrechnung

    Die Berechnung des Materials erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen, unverpackt ab Betrieb des Auftragnehmers, die der Arbeitskosten zu den im Betrieb angeschlagenen
    Preisen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Rechnung nach Arbeitsleistung, verwendetem Material, Fremdleistungen aufzuschlüsseln.
    Die Berechnung von Tauschpreisen setzt voraus, dass die getauschten Aggregate dem Lieferumfang der aufgearbeiteten Aggregate entsprechen, keine ungewöhnlichen Schäden aufweisen und noch
    aufbereitungsfähig sind.
    Bei vom Auftraggeber ausdrücklich als dringend bezeichneten Aufträgen können erforderliche Überstunden und die durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung entstehenden Mehrkosten
    verrechnet werden.

  4. Zahlungen

    Die Bezahlung von Instandsetzungsarbeiten und Waren hat bei Übergabe bzw. innerhalb einer Woche nach der Fertigstellung und Bekanntgabe der Kosten, jedoch nicht vor einem allfälligen
    vereinbarten Liefertermin, in bar zu erfolgen Die Verzugszinsen betragen 6 % über dem Diskontsatz der Deutschen Banken.
    Steven Oswald kann Vorauszahlungen auf die Reparaturkosten verlangen. Leistet der Auftraggeber die vereinbarten Vorauszahlungen nicht, ist Steven Oswald berechtigt, vom Vertrag zur Gänze
    oder zum Teil zurückzutreten, Mahnkosten und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist ebenso wie die Aufrechnungen von Forderungen des
    Auftraggebers gegen Steven Oswald (Ihr Beulendoktor) mit dessen Forderung ausgeschlossen, es sei denn, dass Steven Oswald zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung in
    rechtlichem Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers steht, gerichtlich festgestellt oder von Steven Oswald anerkannt worden ist. Wir verrechnen in Euro.

  5. Lieferung

    Steven Oswald ist verpflichtet, einen vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Erhöht sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, so tritt eine entsprechende Verschiebung des
    Liefertermins ein. Bei Verzug Von Steven Oswald (Ihr Beulendoktor) kann der Auftraggeber schriftlich unter Festsetzung einer angemessenen Frist zur Nachholung den Rücktritt vom Vertrag
    erklären, Anderweitige Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere auf Schadensersatz – ausgenommen Schäden am Reparaturgegenstand selbst – sind soweit nicht grobes
    Verschulden oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen.

  6. Übergabe

    Die Zustellung des Reparatur- oder Liefergegenstandes erfolgt auf Rechung und Gefahr des Auftraggebers, worüber ein- gesonderter Auftrag zu erteilen ist. Der Auftraggeber kommt mit der
    Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche, nachdem ihm die Fertigstellung bzw. die Versandbereitschaft des Reparatur- oder Liefergegenstandes und die Kosten nachweisbar
    gemeldet wurden, diesen gegen Begleichung der Kosten abholt.
    Ist der Auftraggeber in Verzug, kann der Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes den Reparaturgegenstand auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst oder
    anderweitig ein- oder abstellen.

  7. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

    Alle gelieferten und anmontierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Steven Oswald hat wegen aller seiner Forderungen aus den gegenständlichen und
    früheren Instandsetzungsaufträgen und aus einschlägigen Materiallieferungen, einschließlich des gemachten Aufwandes und verursachten Schadens, ein Zurückbehaltungsrecht an dem
    diesbezüglichen Reparaturgegenstand des Auftraggebers. Weisungen über die Herausgabe des Reparaturgegenstandes gelten nur unter der Bedingung, dass sie erst nach vollständiger Bezahlung
    obgenannter Forderungen auszuführen sind. Ein allfällig zur Verwendung kommendes kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht oder eine im Gesetz weiteres begründete Zurückbehaltung wird
    hierdurch nicht berührt.

  8. Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung)

    Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die über ausdrücklichen Auftrag ausgeführt werden, ist unter Umständen mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen.
    Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Vom Auftraggeber beigestellte Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleitung.

  9. Gewährleistung und Schadenersatz aus der Instandsetzung

    Für neue Teile gelten die allenfalls günstigeren Gewährleistungen der Lieferwerke Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel, der Instandsetzung in
    angemessener Frist. Ist eine Behebung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig großen Kosten verbunden, so ist ein angemessener Ersatz zu leisten. Zur Ausführungen der Leistungen im Rahmen
    der Gewährleistung hat der Auftraggeber den Reparaturgegenstand Steven Oswald in dessen Betrieb auf eigene Kosten und Gefahr zu überstellen. Ist eine Überstellung unzumutbar, ist Steven
    Oswald zu verständigen. Dieser kann entweder die Überstellung auf seine Kosten und Gefahr oder die Durchführungen der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Betrieb, zu
    dem die Überstellung durch den Auftraggeber zumutbar ist, verlangen oder angemessenen Ersatz leisten.
    Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn
    a) offene Mängel nicht sofort bei Übernahme des Vertragsgegenstandes gerügt werden,
    b) die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder instand gesetzt wurden, ausgenommen bei Notreparaturen oder bei Verzug des Auftragnehmers in
    der Erfüllung der Gewährleistung.
    Steven Oswald haftet für alle verschuldeten Schäden, die am Reparaturgegenstand entstanden sind, und zwar bis zur Höhe des Wertes des Reparaturgegenstandes.
    Darüber hinaus haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Fa Steven Oswald gibt 20 Jahre Garantie auf geleistete Dienstleistungen und 1 Jahr für eingebaute Ersatzteile.

  10. Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Reparaturgegenstandes

    Steven Oswald haftet für Verlust oder Beschädigung des Reparaturgegenstandes. Diese Haftung beschränkt sich auf die Instandsetzung bzw. auf Ersatz des Wertes des Reparatur- oder
    Liefergegenstandes. Für weitergehende Ansprüche haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

    Alle Rechtsbeziehungen und Rechtshandlungen zwischen dem Auftraggeber und Steven Oswald unterliegen dem Recht der Republik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Kaufrechts
    aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen, insbesondere des Kaufrechtsübereinkommens, ist ausgeschlossen.
    Der Gerichtsstand ist in allen Fällen Kassel.


Steven Oswald, Hafenstraße 65, 34125 Kassel
Dokument Stand 15.01.2014